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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Ausgabe 06/2022

Liebe Leserinnen und Leser,

Zwei Jahre lang hat uns die Pandemie in Atem gehalten, uns das Gefühl gegeben, niemals vor einem ähnlich schwierigen Problem gestanden zu haben oder stehen zu werden. Mittlerweile hat uns der Krieg Russlands gegen die Ukraine mit seinen von Woche zu Woche sich entwickelnden Folgen und Folgesfolgen eines Besseren belehrt. Die Entwicklung verlangt immer neue, unvorhergesehene Entscheidungen, Maßnahmen und Prioritäten. Kein Journalist hätte zur vorigen Bundestagswahl die passenden Fragen stellen, kein Politiker die richtigen Antworten geben können. Dabei gibt es im Augenblick viele Kröten zu schlucken.

Über die Ausgestaltung vieler Maßnahmen muss diskutiert werden; man kann zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und muss sich am Ende doch der gesellschaftlichen und politischen Entscheidung fügen. Bei allen Zwängen möchte man aber gerne vermeiden, dass dabei grundlegende politische Ziele, die wir in den vergangenen Jahren mühsam erarbeitet und für die Zukunft beschlossen haben, Stück für Stück wieder über Bord geworfen werden. Vielfach mag das aus Hektik und Unachtsamkeit geschehen. Wer dabei an mancher Stelle auch „Interessen“ durchscheinen sieht, den mag beruhigen, dass sich aktuell eine kräftig quergestreifte Koalition schon irgendwie im Zaum halten wird.

Was aber, wenn bestimmte Interessen sich derzeit wenig repräsentiert zeigen? Dass die Energiepreispauschale zunächst nur für die Arbeitsplatzbesitzer entworfen war, sollte nicht nur die Rentner, sondern alle, die über kein laufendes Arbeitsplatzeinkommen verfügen, nachdenklich machen. Aus der Bewilligung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsleistungen kennen wir ja eine ähnliche Situation: Was für Berufstätige gut erreichbar ist, geht für Arbeitssuchende regelmäßig nicht und für Rentner erstrecht nicht...

Auf eine ähnliche Schieflage wies jetzt der Paritätische Baden-Württemberg hin. Was war geschehen? In der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes hat sich der Bundestag auf die Verschärfung des Maskenpflicht in Senioreneinrichtungen sowie Werkstätten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen festgelegt. Als eine der letzten bundesweit fortbestehenden Regeln wird es künftig eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in allen Aufenthalts-, Gemeinschafts-, Speise- und Werkstatträumen geben.

Das Nachrichtenportal „t-online“ titelte in diesem Zusammenhang sogar: „Schluss mit der Diskriminierung“ Schließlich handelt es sich bei diesen Einrichtungen um Häuser, in denen Menschen dauerhaft wohnen, leben und arbeiten. Viele Jahre, oft ihr ganzes Leben lang. Diese „Einrichtungesnin“ sind ihr Zuhause, die Mitbewohner darin ihre Familie. Mit denen sollen sie also auf absehbare Zeit „von morgens bis abends“ nur noch per Maske zusammentreffen. Und das seit dem 1.10. mit FFP2-Maske - einfache medizinische Masken reichen „mit Rücksicht auf die Lage“ nicht mehr.

Ich tue mich schwer mit dem Wort „Diskriminierung“ Das Wort trifft hart und undifferenziert. Aber wer hat hier mitgedacht? Im Vergleich zum Münchener Oktoberfest - wo es für zwei Wochen Frohsinn selbstredend eine absolute Maskenfreiheit gab - entsteht der Eindruck, dass bei Bewohnern von Einrichtungen der Senioren- und Behindertenarbeit mit anderem Maß gemessen wird. Von oben herab. Ist das nur Zufall, nur der politischen Hektik geschuldet?

Ihr
Norbert Böttges

 

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