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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

Stellungnahme des DSB e.V.: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen

Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen
von Menschen mit Beeinträchtigungen

Vorbemerkungen

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (im Folgenden kurz: DSB) verfolgt seit sehr vielen Jahren u.a. das Ziel, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Hörbehinderungen - und hierbei insbesondere der lautsprachlich orientierten schwerhörigen und ertaubten Menschen - in der Gesellschaft angemessen berücksichtigt und Teilhabe, Selbstbestimmung sowie Freiheit vor Kommunikationsbarrieren und Diskriminierung für die betroffenen Menschen durchgesetzt und gewährleistet werden.

Der Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen wird diesen Zielsetzungen nach Meinung des DSB leider nicht gerecht.

Stellungnahme des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V.

Der Teilhabebericht ist nach Auffassung des DSB in den Bereichen, in denen die Situation von Menschen mit Hörschädigungen behandelt wird, sehr stark auf die Belange gebärdensprachlich orientierter gehörloser Menschen ausgerichtet. Die häufig andersartigen Bedürfnisse lautsprachlich orientierter schwerhöriger und ertaubter Menschen werden im Teilhabebericht dagegen kaum erwähnt.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Der DSB unterstützt die berechtigten Forderungen gehörloser Menschen nach Nutzung von Deutscher Gebärdensprache (DGS) und den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern. Es ist nicht unser Ziel zu erreichen, dass hier Abstriche gemacht werden - im Gegenteil, ein weiterer Ausbau dieser Angebote wird als erforderlich angesehen.

Der DSB ist jedoch der Auffassung, dass schwerhörige und ertaubte Menschen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) das Recht haben, dass ihre eigenen behinderungsbedingten Bedürfnisse von der Gesellschaft gleichrangig und gleichberechtigt zu den Belangen gehörloser Menschen behandelt und beachtet werden.

Hierbei sind auch die Zahlen der Betroffenen beachten: In Deutschland leben etwa 13 Millionen schwerhörige Menschen, hiervon sind zwischen ca. 6 und 6,5 Millionen Menschen auf Hörhilfen angewiesen und erfüllen damit die Bedingungen, um als behinderte Menschen wahrgenommen zu werden. Zusätzlich leben in Deutschland ca. 200.000 Menschen, die nach dem Spracherwerb ertaubt sind. Fast alle diese Menschen kommunizieren lautsprachlich und verwenden keine Gebärdensprache. Sie sind in der Kommunikation auf Hörgeräte, Cochlea Implantate (CI), Übertragungsanlagen und/ oder Einsatz von Schriftdolmetschern angewiesen. Dagegen sind 80.000 Menschen in Deutschland gehörlos.

Aufgrund des im Jahr 2009 bundesweit eingeführten Neugeborenen-Hörscreenings wurde eine Frühversorgung mit Hörgeräten oder ggf. mit Cochlea Implantaten (CI) möglich. Dies führt dazu, dass Kindern, die früher als gehörlos eingestuft wurden, das Hören und Verstehen sowie das Erlernen der Lautsprache ermöglicht wird.

Die vom DSB gesehene Ungleichbehandlung der sehr verschiedenartigen Behinderungen Schwerhörigkeit/Ertaubung einerseits und Gehörlosigkeit andererseits im Teilhabebericht der Bundesregierung dokumentieren wir anhand der nachfolgenden Tabelle.

Hier haben wir das Aufkommen bestimmter Stichwörter im Text des Teilhabeberichtes ermittelt und aufgelistet. Aus der Zahl lässt sich die dem Thema zukommende Gewichtung ablesen. Siehe Tabelle rechts.

 

Daraus wird deutlich, dass nicht nur der DSB bei der Erarbeitung des Teilhabeberichts überhaupt nicht einbezogen wurde, sondern dass auch die Themen, die die Teilhabe schwerhöriger und ertaubter Menschen in der Gesellschaft ermöglichen, von der Bundesregierung kaum beachtet werden.

Auffällig ist, dass mehrmals im Teilhabebericht Schriften des Deutschen Gehörlosenbundes e.V. genannt und auch daraus zitiert wurde, während kein einziges Mal Texte des DSB herangezogen wurden.

Ganz wichtige Hilfen für schwerhörige Menschen wie Hörgeräte, Cochlea-Implantate (CI), Übertragungsanlagen (Induktion, Funk) und Schriftdolmetscher fehlen im Teilhabebericht völlig.

Weder die Tatsache, dass viele schwerhörige Menschen überhaupt nicht oder nur unzureichend mit Hörgeräten versorgt sind, noch die Problematik mit den weitaus zu niedrigen Festbeträgen für Hörgeräte finden im Teilhabebericht Erwähnung. Für viele Betroffene ist eine ausreichende und zweckmäßige Hörgeräteversorgung bereits seit vielen Jahren unerschwinglich geworden. Damit wird die Teilhabe vieler schwerhöriger Menschen in der Gesellschaft verhindert, leider bleibt auch dieser Sachverhalt im Teilhabebericht der Bundesregierung unberücksichtigt.

Absolut nicht hinnehmbar ist es, dass im Teilhabebericht der Bundesregierung das schwierige Thema Schwerhörigkeit im Alter und die daraus resultierenden Exklusionsrisiken völlig unbehandelt bleiben. Nach Ermittlungen von SOHN1 sind ca. 37% der Bevölkerung zwischen 60 und 69 Jahren und 54% der Bevölkerung über 70 Jahren hörgeschädigt. Nach neuesten Angaben soll dieser Anteil bei über 80jährigen Menschen sogar 90% betragen2. Es handelt sich hier somit nicht um eine kleine vernachlässigbare Minderheit, die sehr erhebliche Beeinträchtigungen hinsichtlich der Teilhabe in unserer Gesellschaft erleben muss. Nicht vergessen werden dürfen die gesundheitlichen Folgen aus der sich ergebenden Isolierung der betroffenen Menschen und die gesellschaftlichen Kosten für deren Behandlung.

Grundsätzlich vermisst der DSB im Teilhabebericht der Bundesregierung Hinweise auf erforderliche Maßnahmen zur Erreichung der Teilhabe und Barrierefreiheit für schwerhörige und ertaubte Menschen und deren Finanzierung. Das betrifft nicht nur den Einsatz von technischen Hilfen und/ oder Schriftdolmetschern, sondern auch notwendige Schulungen von Personal in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen, am Arbeitsplatz sowie Unterstützung zur Ausbildung von Hör-Beratern, Schriftdolmetschern, Audiotherapeuten, Kommunikations- und Arbeitsassistenten.

In den Bereichen Bildung, Arbeitsleben, Gesundheit und Pflege sind weitere besondere Maßnahmen erforderlich, die im Teilhabebericht der Bundesregierung leider ungenannt blieben. Hierzu 3 Beispiele:

1. Bildung

In inklusiven Schulen muss an Maßnahmen zur Reduzierung der Lautstärke im Klassenraum, an Schulungen des Lehrpersonals aus Regelschulen im Umgang mit Schülern mit Hörbehinderungen sowie Nachteilsausgleiche für hörbehinderte Schüler gedacht werden, die z.B. für hörbehinderte Studenten auf Antrag gewährt werden. Von großer Wichtigkeit ist es, dass die Größe von Klassen mit hörgeschädigten Schülern höchstens 20 Kinder beträgt. Alle akustischen Signale müssen zusätzlich als optische Signale angeboten werden (Zwei-Sinne-Prinzip).

Leider werden im Teilhabebericht der Bundesregierung die erforderlichen technischen Hilfen für schwerhörige Menschen in Schulen, Hochschulen und sonstigen Bildungsmaßnahmen wie z.B. FM-Anlagen nicht aufgeführt.

Auf Seite 84 des Teilhabeberichts wird gefordert, "Schülern mit Sinnesbehinderungen das Erlernen von Gebärden (…) zu ermöglichen". Dieser Forderung kann sich der DSB aus verschiedenen Gründen nicht anschließen. Ziel der inklusiven Beschulung muss es sein, schwerhörige Kinder bestmöglich auf das Berufsleben vorzubereiten, das heißt: zur eigenständigen Kommunikation mit der guthörenden Umwelt zu befähigen. Dieses Ziel bedeutet, dass vor allem Hören und Verstehen, Sprechen, Mundabsehen und schnelles Lesen gelernt und trainiert werden muss. Ebenso ist es erforderlich, bereits in der Schule die Nutzung und den Umgang mit Assistenz (z.B. Schriftdolmetschern) einzuüben. Der DSB lehnt daher die zwangsweise Unterrichtung aller hörgeschädigten Schüler in einem Unterrichtsfach "Gebärdensprache" ab. Wenn schwerhörige Kinder freiwillig Gebärden lernen wollen, sollte dies selbstverständlich möglich sein. Im Übrigen wendet sich der DSB gegen die pauschale Verwendung des Wortes "Gebärden". Es muss unterschieden werden zwischen lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) und Deutscher Gebärdensprache (DGS). Bei der LBG werden die in normaler Lautsprache gesprochenen Worte durch Gebärden begleitet, während es sich bei der DGS um eine eigenständige Sprache mit völlig anderer Syntax und Grammatik handelt.

Zum Thema hörgeschädigte Kinder in der Schule könnten viele weitere Anmerkungen erfolgen, auf die an dieser Stelle verzichtet wird. Zwar ist die Hoheit über die Bildung Ländersache, dennoch darf ein Teilhabebericht der Bundesregierung nicht auf diese wesentlichen Aspekte bei der Teilhabe von schwerhörigen Kindern verzichten, die nicht nur für Schulen wichtig sind, sondern ebenso in Kindergärten, Horten und ähnlichen Einrichtungen.

2. Arbeit und Beschäftigung

Das Thema Arbeit und Beschäftigung wird im Teilhabebericht der Bundesregierung weitgehend ohne Beispiele für Missstände und erforderliche Verbesserungen behandelt, obwohl dieser Bereich für Menschen mit Behinderungen und speziell mit einer Hörbehinderung ein existenziell wichtiges Thema darstellt. Inklusion und die erforderlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz müssen notfalls auch gegen den Widerstand der Arbeitgeber durchgesetzt werden.

Beispiele für Menschen mit Hörbehinderungen: Alle Besprechungen, Abteilungs- oder Betriebsversammlungen sowie Fortbildungsveranstaltungen müssen frei von Kommunikationsbarrieren angeboten werden. Dies kann durch Einsatz von technischen Hilfen und/ oder Schriftdolmetschern erfolgen.

Leider enthält der Teilhabebericht der Bundesregierung keinen Hinweis auf die Tatsache, dass Anträge auf notwendige Hilfen am Arbeitsplatz von den Integrationsämtern zunehmend abgelehnt werden. So wird eine zeitnahe Beschaffung und Nutzung der erforderlichen Hilfen in Frage gestellt und zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche werden Widerspruchs- und Klageverfahren erforderlich, die oft die Kraft der Menschen mit Behinderungen übersteigen und sie resignieren lassen. Dies betrifft besonders Anträge zum Persönlichen Budget, Gewährung von Arbeitsassistenz und Unterstützende Beschäftigung, die durch bürokratische Hürden erschwert werden mit der Folge, dass diese notwendigen Hilfen im Arbeitsleben viel zu wenig in Anspruch genommen werden.

Nach den Erfahrungen des DSB sind die Integrationsfachdienste der Integrationsämter für hörbehinderte Menschen oft speziell auf gehörlose Menschen ausgerichtet, besitzen wenig Kenntnisse über Schwerhörigkeit und Lösungsmöglichkeiten bei diesbezüglichen spezifischen Problemen und geben daher nicht selten fehlerhafte Auskünfte an schwerhörige Menschen.

Der Teilhabebericht der Bundesregierung enthält keine Hinweise auf Probleme in der Berufsausbildung. Beispielsweise führt die bei Prüfungen in der Berufsausbildung verwendete komplizierte "Prüfungs-Sprache" dazu, dass Menschen mit geringer Schriftsprach-Kompetenz, z.B. Menschen mit starker Hörbehinderung, mit Migrationshintergrund oder mit Legasthenie scheitern können, weil sie die Prüfungsaufgaben nicht verstehen. Im Ergebnis bedeutet das: Wer gut Deutsch kann, macht die bessere Mathe- oder Technologie-Prüfung. Es ist zu fordern, auch in den Prüfungsordnungen die Inklusion voranzutreiben und Textoptimierte Prüfungen, wie sie in dem vom BMAS geförderten Projekt der Universität Halle Wittenberg erarbeitet wurden, flächendeckend anzuwenden.

Weiterhin gibt es im Bereich der Berufsausbildung keine Nachteilsausgleiche für Auszubildende mit Behinderungen, wie sie z.B. in Schulen und im Studium vorhanden sind.

Ebenso muss in der Berufsausbildung ermöglicht werden, dass hörgeschädigte Auszubildende Kommunikationshilfen benutzen dürfen, verbunden mit der Pflicht der Integrationsämter, diese Hilfen zu finanzieren. Auch muss festgelegt werden, dass die Ausbilder die Nutzung der Kommunikationshilfen nicht ablehnen dürfen.

3. Gesundheit und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege sind in dem Teilhabebericht der Bundesregierung kaum konkrete Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen aufgeführt.

Ein nicht zu unterschätzender Anteil von Patienten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei niedergelassenen Ärzten sind schwerhörig oder ertaubt, konkrete Zahlen oder Schätzwerte über die Zahl hörgeschädigter Patienten liegen nicht vor, es wird ein Anteil von 20 bis 30% in Krankenhäusern und 70 bis 80% in Pflegeeinrichtungen für realistisch gehalten.

Bei der Festlegung von Pflegezeiten durch MDK-Gutachter bleibt derzeit die Hörbehinderung des Pflegepatienten unberücksichtigt. Durch die Hörbehinderung entsteht ein höherer zeitlicher Pflege-Aufwand von ca. 50%, der sich aufgrund der behinderten Kommunikation zwischen Pflegepersonal und dem Pflegepatienten ergibt. In der Ausbildung des Pflegepersonals wird der Umgang mit hörgeschädigten Pflegepatienten kaum behandelt.

Mehrfach wird - sicherlich zu Recht! - die Demenzerkrankung im Seniorenalter und bei pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen erwähnt. Allerdings erfolgt kein Hinweis darauf, dass mitunter eine tatsächlich vorhandene Schwerhörigkeit für eine Demenzerkrankung gehalten wird. Ursächlich für eine solche Verwechslung sind ähnliche Verhaltensweisen der Betroffenen. Beispielsweise wird bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ein Kriterienkatalog bei Screening und Assessment mit Verhaltensweisen verwendet, die sowohl bei Schwerhörigkeit als auch bei eingeschränkter Alltagskompetenz zutreffen können. Die erforderlichen genauen Untersuchungen zur exakten Unterscheidung erfolgen zum Nachteil der betroffenen schwerhörigen Personen nicht immer, was erhebliche Falschbehandlungen nach sich zieht und der Teilhabe krass entgegensteht.

Menschen mit Behinderungen machen oft die Erfahrung, dass Krankenkassen sehr häufig notwendige Behandlungen von Menschen mit Behinderungen ablehnen, die Kostenübernahme für verordnete Hilfsmittel oder die Genehmigung von erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen verweigern. Sie orientieren sich nicht an dem in der UN-BRK geforderten "erreichbaren Höchstmaß an Gesundheit", sondern halten "ausreichende" und Kosten sparende Ergebnisse für hinnehmbar. Durch unnötige Bürokratie versuchen die Krankenkassen zudem, ihre Versicherten, die Patienten mit Behinderungen, mit Verfahrensverschleppung und unzutreffenden Behauptungen in die Resignation zu treiben.

Hierbei spielt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine unrühmliche Rolle, der sich zu einer reinen Ablehnungsbehörde entwickelt hat, was durch hohe Zahlen an Widerspruchsverfahren und Klagen vor Sozialgerichten belegbar ist. In seinen Begutachtungen begründet der MDK seine Ablehnungen in der Regel kaum, sondern dekretiert diese in einer eher an obrigkeitsstaatliche Formen erinnernden Manier von oben herab. Weiterhin besteht der Eindruck, dass die begutachtenden Ärzte des MDK nicht immer mit dem letzten wissenschaftlichen und medizintechnischen Stand vertraut sind.

Die Kommunikationsbarrieren in Gesprächen mit Ärzten und Pflegern werden im Teilhabebericht der Bundesregierung überhaupt nicht gesehen und bleiben völlig unerwähnt. Viele hörgeschädigte Patienten wissen nach einem Arztbesuch weder über Diagnose noch über Therapie Bescheid, was eine erhebliche Teilhabe-Einschränkung bedeutet.

Ebenso wenig werden die ungeeigneten Lautsprecher-Aufrufe z.B. vor Röntgenkabinen in Krankenhäusern erwähnt, die hörgeschädigte Patienten nicht wahrnehmen können und dadurch oft lange warten müssen.

Arztpraxen sind meist lediglich telefonisch erreichbar. Es muss auch die schriftliche Kontaktaufnahme mit modernen Kommunikationsformen wie E-Mail oder Fax durch Angabe der E-Mail-Adressen oder Fax-Nummern ermöglicht werden.

Fazit

International wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unter dem Motto "Nothing about us without us!" (Nichts über uns ohne uns!) verhandelt. Die Bundesregierung kommt aber ihren Verpflichtungen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen nur unzureichend nach.

Bei der Erarbeitung des Teilhabeberichts wurden nur drei behinderte Menschen als Vertreter einer in Deutschland doch sehr aktiven Bewegung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen zugelassen. Da kein schwerhöriger Mensch zu den drei auserkorenen Beteiligten im Redaktionsteam des Teilhabeberichts gehörte, ist es nicht verwunderlich, dass im Ergebnis schwerhörige und ertaubte Menschen und ihre Teilhabebedürfnisse im Teilhabebericht der Bundesregierung nicht vorkommen.

Da dem DSB - ebenso wie anderen Behindertenverbänden - noch nicht einmal die Gelegenheit gegeben wurde, vor der Veröffentlichung zum Entwurf des Teilhabeberichts Stellung zu nehmen, verwundert es nicht, wenn der Teilhabebericht der Bundesregierung nicht die Zustimmung des DSB finden kann. Schwerhörige und ertaubte Menschen finden sich in diesem Bericht einfach nicht wieder und fragen sich, ob es der Bundesregierung ernst ist mit ihrem Teilhabeversprechen, das sie u.a. durch Ratifizierung der UN-BRK gegeben hat.

Berlin, Oktober 2013

1 Quelle: Studie von Wolfgang SOHN (Universität Witten): Zahl der Hörgeschädigten in Deutschland, Bericht von 1999

2 Quelle: Studie der Fakultät für Medizin und Gesundheit von der Universität Wisconsin, Madison, veröffentlicht in: Hear-it.org vom 01.08.11