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Deutscher Schwerhörigenbund e. V.

DSB nimmt Stellung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (DSB) vertritt und engagiert sich aktiv für die Interessen der schwerhörigen und ertaubten Menschen in Deutschland auf örtlicher, Landes- und Bundesebene.

Basis der Arbeit des DSB sind die Landes- und Ortvereine mit ihren Selbsthilfegruppen, die sich zum Bundesverband zusammengeschlossen haben. Der DSB nimmt Einfluss auf politische Prozesse im Bereich des Sozial, Behinderten-, Schul-, Arbeits- und Baurechts als auch bei der Entwicklung von technischen Hörhilfen. Überdies ist der DSB in zahlreichen politischen Gremien vertreten. Des Weiteren arbeitet der DSB international mit europäischen und weltweiten Verbänden wie der WHO zusammen. Präsident des DSB ist seit 2019 Herr Dr. Matthias Müller.

Gerne nimmt der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. die Möglichkeit zur Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf wahr.

Der Deutsche Schwerhörigenbund begrüßt den Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Beschluss vom 16.12.2021, 1 BvR 1541/20) in Hinblick auf die Vermeidung der Benachteiligung, von Menschen mit Beeinträchtigungen, dem Schutz vor Diskriminierung und insbesondere aufgrund der Neuregelung der Zuteilungsentscheidung (Ex-Post-Triage).

Zuteilungsentscheidungen und Vermeidung von Diskriminierung

Die Pandemie und die damit einhergehende Ex-Post-Triage rief, gerade bei älteren und behinderten Menschen, eine Abkehr an den Glauben in das gesundheitliche System der Bundesregierung bzw. an den Gesetzesgeber hervor, welcher deshalb alle notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um die Bevölkerung zu schützen, nicht aber zu selektieren.

Dies gilt auch in Anbetracht des Katastrophenschutzes oder auf eine kriegsbedingte Auseinandersetzung, weshalb alle Zuteilungsentscheidungen vermieden und vulnerable Personengruppen geschützt werden müssen. Dies gilt auch in Hinblick auf das Benachteiligungsverbot und der UN-Behindertenrechtskonvention.

Bezugnehmend auf die Zuteilungsentscheidungen fehlt es an der Umsetzung einer Entscheidungshilfe, die hinsichtlich der Empfehlung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) lediglich aus dem Krankenhauspersonal (Ärzte und Ärztinnen) besteht, nicht aber auch aus der Beteiligung von anderen weisungsberechtigten Personen wie Selbstvertreter*innen oder Verbänden für Menschen mit Behinderungen.

Somit birgen die bisherigen Zuteilungsentscheidungen die Gefahr der Diskriminierung in sich, weshalb ein inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen damit nicht vollumfänglich sichergestellt ist!

Um dies erreichen zu können, bedarf es einer Beteiligung und Überprüfung der Verfahrensanweisungen und rechtlichen Regelungen von vertretenden Verbänden für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Auch in Bezug auf die neue Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte zu „behinderungs-spezifischen Besonderheiten“, sollten Behindertenverbände stärker mit einbezogen werden. Nur so kann ein partizipativer Prozess stattfinden. Dahingehend hat der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. einen Kommunikationsleitfaden für eine gelingende Kommunikation zwischen Pflegekraft und hörbeeinträchtigten Patienten erstellt, welcher hierbei eine besondere Bedeutung und Würde erlangt.

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. lehnt daher die Neuregelung der Zustellungs-entscheidungen im Infektionsschutzgesetzes vehement ab. Dieser ist nämlich nicht für den Schutz vor Diskriminierung für Menschen mit Beeinträchtigungen ausreichend geschützt. Änderungen zum Infektionsschutzgesetz sollten demzufolge ständig konformisiert und evaluiert werden.