Finanzierung von Kosten für Schriftdolmetscher*innen–Leistungen im Beruf
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat mit dem Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) eine Regelung für die Finanzierung von Kosten für Schriftdolmetscher/innen–Leistungen erarbeitet. Sie empfiehlt allen Integrationsämtern diese Regelung zur bundeseinheitlichen Anwendung:
Leider wurden die Kostensätze für Schriftdolmetscher nicht mehr bundeseinheitlich festgelegt, so dass es seither in unterschiedlichen Bundesländern verschiedene Vergütungen für Schriftdolmetscher gibt. Dies hält der DSB für die hörbehinderten Menschen, die die Kunden der Schriftdolmetscher sind, für äußerst unbefriedigend.
Ansprechpartnerin: Gudrun Brendel gudrun.brendel(@)schwerhoerigen-netz.de | Update: 3. August 2020 |